Der Fall Anis Amri
Gerhard Piper
13. Januar 2017
Die Behörden behaupten, sie hätten nichts falsch gemacht; dagegen sprechen Kritiker von „Behörden-“ oder „Staatsversagen“ par excellence. Im Bundestag fordern Oppositionspolitiker die Einrichtung eines Untersuchgsausschusses, um zu klären, warum der „Gefährder“ Anis Amri trotz mehrerer Straftaten und Anschlagsvorbereitungen nicht inhaftiert oder abgeschoben wurde. Es gab mehrfach glaubwürdige Hinweise von V-Leuten, dass Anis Amri einen Anschlag plante und vorbereitete. Dennoch steht fest, dass Anis Amri gleich mehrfach durchs Raster der Fahnder und Ermittler fiel. So beschäftigte sich das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) siebenmal mit dem Fall, schätzte aber – trotz ihrer umfangreichen Informationsaufkommens aus Polizei und Nachrichtendiensten - die Gefährlichkeit von Anis Amri wiederholt falsch ein. Die falsche Lagebeurteilung führte zu falschen Entscheidungen: So verzichtete Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf eine Ministeranweisung zur Ausweisung des Gefährders.
Amris tunesische Herkunft
„Anis Amir“ alias „Ahmed Almasri“ (drei Varianten mit unterschiedlichen Geburts- und Herkunftsdaten) alias „Mohamed Hassa“ alias „Mohammad Hassan“ alias „Ahmad Zaghoul“ alias „Ahmad Zarzour“ alias Anis Ben Othman Amri war tunesischer Staatsbürger. (1) Er wurde am 22. Dezember 1992 in Tataouine geboren. Die Eltern sind geschieden, wohnen aber mittlerweile wieder zusammen. Sein Vater hat durch einen Unfall eine Hand verloren. Anis Amri hat drei Brüder und fünf Schwestern. Später zog die Familie von Tataouine nach Queslatia (andere Schreibweise: Waslatia) in der salafistischen Region Kairouan. Dort lebt seine Familie heute noch im Stadtviertel Farhat Hached. Seine Brüder, Walid und Abdelkader Amri, berichteten, dass Anis der Familie „nie etwas über sein Leben oder sich als Person erzählt“ habe. Außerdem sprachen sie davon, dass ihr Bruder „keinen religiösen Glauben“ gehabt habe. Abdelkader Amri erklärte, Anis sei mit einer „total anderen Mentalität“ aus dem Gefängnis gekommen. Den letzten Kontakt gab es Mitte Dezember 2016. Anis habe mitgeteilt, dass er bald nach Hause kommen würde.
Anis Amri war ein notorischer Krimineller. Mit 15 Jahren verließ er die Sekundarschule, weil die Familie die Schulgebühren nicht aufbringen konnte, und ging fortan nur noch Gelegenheitsjobs nach. Als Jugendlicher beging er mit seiner „Gang“ mehrere Diebstähle und betätigte sich als Drogendealer. Im Jahr 2008 bedrohte er einen Lkw-Fahrer mit einem Messer und stahl den Lastwagen, daraufhin wurde er zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, von denen er aber nur wenige Monate absitzen musste. Nach dem Sturz des Diktators Ben Ali im Rahmen der „Jasmin Revolution“ profitierte Anis Amri von einer Generalamnestie.
Flucht und Haft in Italien
Im März 2011 floh er mit einem Flüchtlingsboot vom tunesischen Zarzis über das Mittelmeer zur italienischen Insel Lampedusa. Obwohl er bereits 18 Jahre alt war, gab er sich als Jugendlicher aus. Daher wurde er für kurze Zeit im Instituto Giovanna Romeo Sava in Belpasso bei Catania in einem Flüchtlingsheim für Jugendliche mit angegliederter Schule untergebracht. Dort beging er Eigentumsdelikte, Drohungen und Körperverletzungen. „Er schuf in der Klasse ein Klima des Schreckens“, berichtete eine italienische Zeitung. Amri und vier weitere minderjährige tunesische Flüchtlinge protestierten gegen die Umstände ihrer Unterbringung (schlechtes Essen, zu geringe Zuteilung von Zigaretten, Alkohol und Telefonkarten) und die lange Anerkennungsprozedur im Asylverfahren. In der Folge legten die Fünf im Oktober 2011 Feuer in den Räumen des Heims (30.000 Euro Sachschaden) und verprügelten einen Erzieher. Am 24. Oktober 2011 wurde Anis Amir verhaftet. Er wurde zu einer Haftstrafe von 4 Jahren verurteilt, von denen er 2011 bis 2015 dreieinhalb Jahre in mehreren Justizvollzugsanstalten in Palermo auf Sizilien und südlich von Rom verbüßte. Während seiner Haftzeit erhielt er zwölf Disziplinarstrafen und verbüßte 74 Tage in Isolationshaft, weil er Wärter tätlich angriff oder Mithäftlinge verprügelte. Einem christlichen Mithäftling drohte er: „Ich schneide Dir den Kopf ab.“ Wegen seiner Aggressivität wurde er wiederholt verlegt und verbüßte seine Haftzeit in insgesamt fünf Haftanstalten: Nach Catania folgten Haftanstalten in Enna, Sciacca und Agrigent. Schließlich kam er nach Palermo; zuerst ins Pagliarelli-Gefängnis, dann ins Ucciardone-Gefängnis.
Am 18. Mai 2015 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen und in einem Lager für „Identificazione ed espulsione“ in Caltanissetta in Abschiebehaft genommen. Die italienischen Behörden wollten ihn nach Tunesien zurückschicken, aber die tunesischen Behörden stellten keine Passersatzpapiere aus. Als die Abschiebung scheiterte, wurde Anis Amri entlassen. Die italienischen Behörden unterließen es, ihn in die „Eurodac“-Datenbank einzuspeisen, so dass etwas später die deutschen Behörden keinen Warnhinweis abrufen konnten, als sich Anis Amri von Kalabrien nach Deutschland absetzte, wie der „Spiegel“ berichtete:
„Als er 2015 entlassen wurde, legte ihm die Polizei gleich einen Ausweisungsbescheid vor. Aber die tunesischen Behörden, die die Herkunft des Abzuschiebenden hätten bestätigen müssen, damit es zum Vollzug der Ausweisung kommen kann, hatten offenbar wenig Interesse, ihren hochkriminellen Staatsbürger zurückzunehmen. Sie verschleppten das Verfahren so lange - so jedenfalls stellen es die italienischen Behörden dar - bis die vom italienischen Recht vorgeschriebene Frist für ein solches Verfahren überschritten war. Die Ausweisung war damit gescheitert. Nun wollten auch die Italiener den gefährlichen jungen Mann offenkundig nicht unbedingt im Land behalten.
Amri wurde freigelassen und reiste, vermutlich im September 2015, ungehindert nach Deutschland. Italien habe freilich, so sagen die dortigen Behörden, alle Informationen über den gefährlichen, kriminellen und islamistisch radikalisierten Tunesier in die Europäische Polizeidatenbank und in das Schengen-Informationssystem eingespeist. Die deutschen Behörden hätten also alles über dessen Untaten in Italien erfahren können. (2)
Dieser Darstellung wurde von deutscher Seite widersprochen:
„Amri lebte jahrelang in Italien, saß dort zeitweise in Haft. „Informationen darüber kamen nach jetzigem Kenntnisstand nicht in Deutschland an.“ Die italienischen Behörden betonen, man habe die Daten weitergeschickt. Unklar ist, wann das passierte. Als sich Amri in Deutschland registrierte, waren sie jedenfalls noch nicht verfügbar.“ (3)
Einreise und Asylverfahren in Deutschland
Im Mai 2015 reiste Anis Amri zunächst in die Schweiz, wo er sich fast zwei Wochen aufhielt, um einen Job zu suchen. Aus Angst vor den schweizer Polizeikontrollen fuhr er weiter nach Deutschland. Mittlerweile leitete die schweizer Bundesanwaltschaft im Dezember 2016 ein Strafverfahren (Art. 260ter StGB Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation) gegen Unbekannt ein, um nun seine Kontakmänner in der Schweiz aufzuspüren.
Anis Amri kam mit dem Flüchtlingsstrom im Juli 2015 nach Deutschland. Hier trat er unter verschiedenen Namen auf; zunächst war von acht Pseudonymen die Rede, später von 14 Aliasnamen. Er gab sich mal als Italiener, mal als Tunesier, Ägypter oder Palästinenser aus. Außerdem reiste er als „Schlafplatz-Hopper“ viel hin und her, wohnte mal hier, mal dort. Zunächst wohnte er in Freiburg, anschließend wurde er unter dem Pseudonym „Ahmad Zaghoul“ beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin als Flüchtling registriert. Die Berliner Behörde verwies ihn an eine Flüchtlingsunterkunft in Emmerich (Tackenweide 19) in NRW, wo er bis zum 5. Dezember 2016 unter dem Namen „Ahmed Almasri“ gemeldet war. Am 29. Oktober 2015 meldete er sich bei der Registrierstelle in Münster unter dem Aliasnamen „Ahmed Almasri“ erneut an. Ende 2015 war er auch in einer Flüchtlingsunterkunft in Oberhausen unter einem ähnlichen Aliasnamen gemeldet. Außerdem wohnte er zeitweise bei Boban Simeonovic in Dortmund. Im Dortmunder Stadtteil „Innenstadt Nord“ besuchte Anis Amri wiederholt die Darusselam Moschee (Burgholzstraße 41) der „Bengalischen Muslimgemeinschaft“; im Stadtteil Lindenhorst besuchte er regelmäßig eine Moschee in der Lindenhorster Straße, um dort zu übernachten. (4) Nicht zuletzt pendelte er oft zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin hin und her. Seit Februar 2016 hielt er sich hauptsächlich in Berlin auf.
Unter mindestens zwei verschiedenen Namen bezog er ab November 2015 in Emmerich und gleichzeitig in Oberhausen Sozialhilfe. Wegen Sozialhilfebetrug leitete die Staatsanwaltschaft Duisburg im April 2016 ein Ermittlungsverfahren ein. „Es geht um eine Überschneidungszeit von wenigen Tagen“, sagte Staatsanwalt Detlef Nowotsch. Im November 2016 stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein, da sie den Aufenthaltsort von Anis Amri nicht feststellen konnte. Dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war durch die jeweilige erkennungdienstliche Behandlung damals längst bekannt, dass Anis Amri unter mehreren Namen auftrat, allerdings tolerierte man dies aus „Sicherheitsgründen“, wie der „Spiegel“ berichtete:
„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) führte Anis Amri später absichtlich unter einem falschen Namen, um ihn trotz laufender Ermittlungen in Sicherheit zu wiegen. Ein Vertreter der Behörde war im März bei einer Besprechung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) dabei, wo es um den Fall Amri ging. Auf Bitten der Sicherheitsbehörden ließ das Bamf Amri in dem Glauben, es kenne seinen richtigen Namen nicht. Die Ausländerbehörde in Kleve stellte daraufhin eine Duldungsbescheinigung aus - auf Ahmed Almasri.“ (5)
Auch stellte Anis Amri unter verschiedenen Namen Asylanträge, u. a. am 22. Juli 2015 in Karlsruhe, am 28. Juli 2015 in Berlin unter dem Namen „Mohammad Hassan“, das nächste Mal im April 2016, im Mai 2016 in Oberhausen und schließlich noch in Dortmund als „Mohamed Hassa“:
„Er behauptete, ein Ägypter zu sein und in seiner Heimat verfolgt zu werden. Doch auf Nachfragen konnte er so gut wie nichts über das Land sagen. Einem Dolmetscher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) fiel zudem auf, dass sein Arabisch überhaupt nicht ägyptisch klang. Eine Sprachanalyse bestätigte das.
Ein Blick in das neu geschaffene „Kerndatensystem“ des Bamf offenbarte zudem, dass die Behörden Anis Amri unter mehreren Identitäten und Geburtsdaten registriert hatten. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn zu diesem Zeitpunkt schon auf dem Schirm.“
Er erhielt eine Duldung, die von der Gemeinde Kleve ausgestellt wurde. Im Juni 2016 wurde sein Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
Am 30. Juli 2016, einem Samstag, wurde Amri bei einer Routinekontrolle in Friedrichshafen (Baden-Württemberg) in einem Fernbus, der über Zürich in Richtung Italien fuhr, mit zwei gefälschten italienischen Papieren und Drogen aufgegriffen. Da sein Asylantrag einen Monat zuvor abgelehnt worden war, war Anis Amri ausreisepflichtig. Die Polizisten stellten fest, dass der Tunesier abgeschoben werden sollte. Sie nahmen Anis Amri in Gewahrsam und verhinderten so seine freiwillige Ausreise. Daraufhin brachten sie ihn nach Ravensburg, weil dort gerade ein Richter Wochenenddienst hatte und verfügbar war. Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg wurde Amri in Abschiebehaft in die örtliche Justizvollzugsanstalt gebracht. Allerdings bestritten die tunesischen Behörden, dass es sich bei dem Abschiebehäftling um einen tunesischen Staatsbürger handelte. Dazu berichtete Amtsgerichtsdirektor Matthias Grewe gegenüber der „Bild“-Zeitung am 23. Dezember 2016:
„Er wurde samstags von einer Polizeistreife in einem Fernbus in Friedrichshafen kontrolliert. Im Computer war ein Abschiebevermerk. Deshalb wurde der Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Ravensburg eingeschaltet. Dieser versuchte, die Ausländerbehörde in Kleve zu erreichen. Das gelang an diesem Samstag nicht. Per einstweiliger Anordnung verfügte der Bereitschaftsrichter deshalb, dass der Mann bis Montag 18 Uhr zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen wird.“
Als die Ausländerbehörde in Kleve (Nordrhein-Westfalen) am 1. August 2016 keinen Passersatz aus Tunesien vorlegen konnte, wurde Anis Amri gegen 17.30 Uhr aus der Haft entlassen. Zwar wäre eine Verlängerung der Abschiebehaft bis zur Abschiebung juristisch möglich gewesen, sie wurde aber nicht angeordnet. Bei seiner Entlassung hinterließ Anis Amri als Adresse die Anschrift einer Villa in Karlsruhe (Durlacher Allee 66), wo mehrere Flüchtlingshilfsorganisationen und das MenschenRechtsZentrum (MRZ) untergebracht sind. Dort war Anis Amri aber unbekannt. Im Lauf der folgenden Wochen verloren die deutschen Sicherheitsbehörden den Terrorverdächtigen vollständig aus den Augen.
Straftaten in Deutschland
Bereits im Jahr 2015 wurde Anis Ben Othman Amri unter dem Aliasnamen „Ahmad Zaghoul“ polizeibekannt, weil er einen Wachmann des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), das für die Aufnahme der Flüchtlinge zuständig ist, mit der Faust ins Gesicht schlug.
Er betätigte sich von April bis September 2016 als Kleindealer in Berlin-Kreuzberg (Görlitzer Park) und konsumierte selbst Kokain etc.. Trotz ihrer so genannten Null-Toleranz-Strategie sind die Einsätze der Polizei gegen die lokale Drogenszene, angesichts ihres Personalmangels, kläglich gescheitert. In einem internen Polizeibericht vom Oktober 2016 hieß es: „Die Größenordnung der im Görlitzer Park zu beobachtenden Drogenhändler, fast ausschließlich schwarzafrikanischer Abstammung, und der Drogenerwerber ist nach wie vor als konstant hoch einzustufen. (…) Es scheint essenziell, die Einsatzkräftestunden wieder auf einen höheren Stand zu bringen sowie dieses Niveau dann kontinuierlich zu halten.“ (6) Am 11. Juli 2016 war Anis Amir in einen Streit unter Dealern in der kleinen Bar „Novoline“ in der Hertastraße in Berlin-Neukölln verwickelt, dabei soll er einen Mann niedergestochen haben. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eingestellt, da Anis Amri für die Behörden nicht auffindbar war, obwohl er zu diesem Zeitpunkt eigentlich observiert werden sollte. In einer damaligen Polizeimeldung hieß es:
„Ein bislang nicht zweifelsfrei identifizierter Mann kam heute früh zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus, nachdem er in Neukölln zusammengebrochen war. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Mann gegen 6.25 Uhr mit zwei weiteren Männern Gast in einer Shisha-Bar in der Neuköllner Hertastraße war. Plötzlich seien vier Männer in die Bar gestürmt, von denen einer gezielt auf das spätere Opfer an einem der Spielautomaten zugesteuert sei. Der Täter hätte laut Zeugenaussagen auf den Sitzenden eingestochen und sei anschließend mit den drei anderen Männern geflüchtet. Vermutlich hatte sich der verletzte Mann danach in Richtung Hermannstraße geschleppt, wo er dann aufgrund der Schwere der Verletzung zusammengebrochen war. Er kam nach Erstversorgung durch die Feuerwehr in eine Klinik, wo er sofort operiert wurde.“ (7)
Islamistische Radikalisierung zum „Gefährder“
Auf einem in Berlin-Wedding („Kieler Brücke“ am Nordhafen) gedrehten Selfi schwor Anis Amri dem selbsternannten „Kalifen“ Abu Bakr al-Baghdadi bzw. dem Islamischen Staat seine Treue. Im Februar 2016 bot er sich dem IS als Selbstmordattentäter an. Anis Amri stand in Verbindung mit dem (Hass-)Prediger Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah, mit Boban Simeonovic in Dortmund und mit Hasan Çelenk in Duisburg. In Berlin besuchte er die salafistische Moschee des Fussilet-Vereins in Moabit (Perlebergerstr. 14), die von den mittlerweile inhaftierten Hasspredigern Ismet Doğan und Gadzhimurad K. geleitet wurde. Außerdem hielt er sich in der Seituna-Moschee in Charlottenburg (Sophie-Charlotten-Straße 31/32) auf. In mehreren Moscheen trat er als Vorbeter auf.
Im Herbst 2015 erhielten die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen erste Hinweise darauf, dass Anis Amri eine gefährliche Person sei. Mindestens ein V-Mann, der vermutlich für das Landeskriminalamt Düsseldorf arbeitete, traf sich gleich mehrfach mit Anis Amri, wie amtliche Aktenvermerke vom 17. November und 30. November 2015 sowie vom Februar und März 2016 belegen.
Ende Mai 2016 sprach Amri mit einer Vertrauensperson des Landeskriminalamts Düsseldorf und unterrichtete sie von seinen Anschlagsplänen. (8) Am 21. Juli 2016 meldete ein V-Mann der Polizei, dass Anis Amri sich eine Waffe besorgen wolle. Im Juli 2016 berichtete ein Undercover-Agent dem LKA Düsseldorf, Amri habe damit geprahlt, ein Blutbad anzurichten. Erneut habe er „mehrfach davon gesprochen, Anschläge zu begehen“. Ein Helfer namens Abdul R. habe angeboten, dem Tunesier gefälschte Pässe zu beschaffen. (9)
Nach Lektüre der Aktenvermerke stellte der ehemalige Bundesrichter Dieter Deiseroth in „Telepolis“ fest:
„Die Vermerke weisen aus, dass Amri der jeweiligen Vertrauensperson gegenüber ankündigte, „Anschläge in Deutschland begehen zu wollen“. Ferner habe er erklärt, sich „als potenzieller Attentäter angeboten“ zu haben, um „in Deutschland Attentate zu begehen“ und dass es „sein Auftrag sei, im Sinne von Allah zu töten“.
Außerdem ergibt sich aus dem Aktenvermerk vom 30.11.2015 unter anderem, den deutschen Sicherheitsbehörden sei über Maßnahmen der Überwachung seiner Telekommunikation bekannt geworden, „dass sich Amri im Internet für chemische Formeln interessiert, die zur Herstellung von Sprengmitteln genutzt werden können“
Wenn diese Aktenvermerke authentisch, also keine Phantasieprodukte sind, dann ergibt sich daraus, dass dem LKA Nordrhein-Westfalen sowie auch den - ausweislich der Vermerke - darüber informierten Behörden der Berliner Polizei, der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, des Bundeskriminalamtes, des Generalbundesanwaltes und der Behörden der deutschen Inlandsgeheimdienste jedenfalls seit November 2015, also seit über einem Jahr, unter Zeugen geäußerte Verbrechensabsichten von Anis Amri bekannt waren.
Ausweislich eines der Vermerke wurde Amri sogar von einer behördlichen Vertrauensperson im Frühjahr 2016 mit dem Pkw nach Berlin, dem Ort des Anschlags, gefahren. Auch hier konnte er sich offenbar frei herumtummeln und Kontakte knüpfen. Und dies, obwohl er ausreisepflichtig und für eine baldmöglichste Abschiebung durch die Ausländerbehörde vorgesehen war. Er wurde zwar ausweislich einer der Aktenvermerke „durch Kräfte der Berliner Polizei observiert“, konnte dort jedoch dennoch untertauchen.“ (10)
Am 3. Dezember 2015 wurde der Landkreis Kleve nach eigenen Angaben „informell telefonisch darauf hingewiesen worden, dass Herr Amri im Fokus der Sicherheitsbehörden steht“. Am 17. Februar 2016 stufte das Landeskriminalamt Düsseldorf, Dezernat 21 – SG 21.3 „Personenbezogene Auswertung und Analyse“ (itPP), Anis Amri als salafistischen „Gefährder“ ein und kategorisierte ihn als „Funktionstyp Akteur“. (11) Der Begriff „Gefährder“ ist in keinem Gesetz definiert, er wurde 2004 durch die Arbeitsgruppe „Kripo“ eingeführt. Bei einem „Gefährder“ handelt es sich per definitionem um „Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden“. Das Polizeipräsidium Dortmund ordnete ihn als Sympathisanten der syrisch-irakischen Gruppierung „Islamischer Staat“ zu.
Im Februar 2016 geriet er erneut ins Visier der Sicherheitsbehörden, als sein Name im Rahmen von Ermittlungen gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah in NRW und Niedersachsen genannt wurde. In einem Eintrag zur verdeckten Fahndung vom 5. Februar 2016 stand: „Mutmaßlicher Bezug zum IS“ und „Intensive Kontrolle der Person“ - „soweit nach Polizeirecht zulässig“. Unklar ist, ob und in welchem Umfang das nordrhein-westfälische LKA, Dezernat 22 „Fahndungsgruppe Staatsschutz“, Anis Amir fortan überwachte. Jedenfalls verpassten es die nordrhein-westfälischen Behörden damals, Anis Amri eine Residenzpflicht aufzuerlegen. Die Ermittlungen wurden ab 14. März 2016 in Berlin vom dortigen Generalstaatsanwalt geführt. Sowohl das LKA in Düsseldorf als auch das LKA Berlin, Dezernat 54 „Politisch motivierte Kriminalität Ausländer – Islamismus“, fertigten jeweils ein Personagramm von Anis Amri an. Beide Profile passten nicht überein; am Ende erwiesen sich beide als falsch.
Vom 14. März bis September 2016 ermittelte das LKA Berlin, Dezernat 54 „Politisch motivierte Kriminalität Ausländer (Islamismus)“, gegen ihn. So wurde vom 5. April bis 21. September seine Kommunikation per Handy oder Internet durch das Dezernat 72 „Qualifizierte technische Ermittlungsunterstützung“ überwacht, seine Reisebewegungen durch das Mobile Einsatzkommando (MEK) zumindest sporadisch observiert. Gegenstand der Ermittlungen waren Informationen, wonach Amri „einen Einbruch plane, um hierdurch Gelder für den Erwerb automatischer Waffen aus Frankreich zu beschaffen, möglicherweise um damit später mit noch zu gewinnenden Mittätern einen Anschlag zu begehen“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in der Hauptstadt mit. Außerdem soll er im Internet Sprengstoffmixturen und Bauanleitungen für Rohrbomben heruntergeladen haben. Die Ermittlungen hätten jedoch keine Hinweise darauf geliefert, um „den ursprünglichen Vorwurf zu verifizieren oder diesen oder einen anderen staatsschutzrelevanten Tatvorwurf zu erhärten“, zumal die Beamten nur einen Bruchteil der Kommunikation tatsächlich abschöpften. So verfügten sie nicht über die technisch-operativen Möglichkeiten, um auf Amris Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Telegram“ zuzugreifen. (12) Daher seien die Überwachungsmaßnahmen im September schließlich ergebnislos eingestellt worden.
Zur Begründung der Einstellung der Überwachungsmaßnahmen berichtete der „Spiegel“ am 30. Dezember 2016:
„Und so stellt die Generalstaatsanwaltschaft am 21. September, zwei Tage nach dem Geheimdiensthinweis (des marokkanischen D[G]ST, G. P.), die Überwachung Amris ein. Ein Antrag auf eine weitere Verlängerung der Maßnahme beim zuständigen Gericht wäre aus Sicht der Ermittler aussichtslos gewesen. Der Tunesier, heißt es bei der Justizbehörde, konnte vom Staatsschutz „in Berlin zu diesem Zeitpunkt nicht mehr festgestellt, Verbindungen zu seinen früheren Kontaktpersonen nicht beobachtet und er an den bekannten Anlaufstellen, namentlich einer relevanten Moschee, nicht mehr aufgenommen werden“. Mit anderen Worten: Rund drei Monate vor seinem Anschlag wissen zumindest die Berliner nicht mehr, wo der Gefährder überhaupt ist.“
Am 19. September und am 11. Oktober 2016 warnte der marokkanische Sicherheitsdienst Direction (générale) de la surveillance du territoire (D[G]ST bzw. Mudīriyyat Murāqabat at-Turāb al-Waṭanī) die marokkanische Dependance des Bundesnachrichtendienstes und das lokalen Vertreter des Bundeskriminalamtes in Rabat vor den Umtrieben von Anis Amri, der sich in Dortmund mit zwei Vertretern des IS, einem Russen und einem Marokkaner, getroffen hatte. (13)
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow (Am Treptower Park 1) ist die bundesweite Clearingstelle zur Terrorismusbekämpfung in Deutschland. Dieses Gelaberzentrum hat sich mindestens sieben Mal mit dem Fall Anis Ben Othman Amri beschäftigt. Zunächst am 4. Februar 2016, danach im März 2016 besprach man den Fall. Am 19./20. Juli 2016 diskutierte man darüber, ob man für Anis Amri eine sofortige Ausweisungsanordnung befürworten müsse. Allerdings sah man damals „keine akute Gefährdungslage in gerichtverwertbarer Form“. Mindestens zweimal wurde die Frage diskutiert, ob dieser einen Anschlag in Deutschland konkret plane. Die Behörden haben zu dieser Einschätzung eine achtstufige Skala entwickelt, ein Prognosemodell. Ziffer „Eins“ steht dafür, dass „mit einem gefährdenden Ereignis zu rechnen ist“; die „Acht“ bedeutet, ein solches Ereignis sei auszuschließen. Anis Amris Verhalten wurde zwei Mal mit einer „Fünf“ bewertet. Das bedeutet, eine Gewalttat ist eher unwahrscheinlich. Über die Probleme der Einstufung berichtete der „Spiegel“ am 30. Dezember:
„Nachdem Amri in einer Bamf-Außenstelle in Dortmund seinen Asylantrag gestellt hat, streichen die Berliner ihn am 6. Mai kurzerhand aus der Gefährderliste. Vier Tage später setzen ihn die Kollegen von Rhein und Ruhr wieder drauf. So wird der Mann, von dem alle ahnen, dass er eine Zeitbombe ist, ein ums andere Mal hin und her geschoben.“
Im Oktober 2016 forderte das Bundesamt für Verfassungsschutz, Abteilung 6 „Islamismus und islamistischer Terrorismus“, alle Sicherheitsbehörden auf, alle Beobachtungen zum Fall Amri zu melden. In der GTAZ, „Arbeitsgruppe Operativer Informationsaustausch“ (OPI bzw. „Infoboard“), forderten die Vertreter des LKA Düsseldorf am 2. November, dass Anis Amri weiterhin beobachtet werden sollte. Zuletzt am 14. Dezember 2016 stellten die Sicherheitsbehörden ein fast 20-Seiten umfassendes Personagramm über Anis Amri fertig. Darin hieß es, Amri habe „Polizeierfahrung“ und zeige „Konspirativität“; allerdings schätzen sie ihn und seine Gefährlichkeit erneut falsch ein.
Der Weihnachtsmarkanschlag
Anis Amri nutzte in Berlin mehrere Unterschlüpfe: Seit Herbst 2016 wohnte Anis Amri angeblich bei einem Tunesier in Berlin-Gesundbrunnen, wie die Pressesprecherin des Generalbundesanwalts behauptete. Diesen Mitbewohner versuchte er am Vormittag und am Nachmittag des 19. Dezember 2016 telefonisch zu erreichen. Am 3. Januar 2017 führte die Polizei bei diesem Tunesier eine Hausdurchsuchung durch. Demgegenüber berichtete ein Zeitungsbericht, Anis Amri soll zeitweise bei Mohamed Aymen A. in Berlin-Moabit (Gotzkowskystraße) gewohnt haben. (14) Bei der Fahndung nach Amri durchsuchte die Berliner Polizei außerdem am 22. Dezember drei Wohnungen in Berlin-Kreuzberg (Großbeerenstraße) und eine Wohnung im Helmholtzkiez (Lychener Straße).
Spätestens seit dem 14. Dezember 2016 hielt sich Anis Amri ununterbrochen in Berlin auf. Am 2. und 3. Oktober besuchte Anis Amri die Fussilet-Moschee, dabei wurde er von einer dort dauerhaft installierten Überwachungskamera gefilmt. Allerdings werden die Filmaufnahmen nicht sofort ausgewertet, sondern nur auf Vorrat angelegt, um sie bei Bedarf zum Zweck der Strafverfolgung durchzusehen. (15) Ein Verbot des Moscheevereins wird zwar seit Monaten erwogen, aber beim Berliner Innensenator ist in der Abteilung 1 nur ein einzelner Jurist für Vereinsverbote zuständig, und dieser ist für seine langsame Arbeitsweise bekannt. (16) Am Abend des 18. Dezember 2016, einen Tag vor dem Anschlag traf sich Anis Amri mit seinem tunesischen Landsmann Bilel A., der in der Flüchtlingunterkunft in Berlin-Siemensstadt (Motardstraße 101A) wohnt und mittlerweile verhaftet wurde, in einem Restaurant im Ortsteil Gesundbrunnen (Pankstraße). Dazu erklärte die Bundesanwaltschaft:
„Nach den bisherigen Erkenntnissen kannten sich Amri und der Beschuldigte spätestens seit Ende 2015. Aufgrund eines Hinweises konnte rekonstruiert werden, dass beide sich noch am Vorabend des Anschlagstages, am 18. Dezember 2016, gegen 21:00 Uhr in einem Restaurant in Berlin-Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, getroffen und intensiv unterhalten haben. Vor diesem Hintergrund ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte in die Tat eingebunden gewesen sein könnte, zumindest aber von Anschlagsplänen Amris gewusst haben könnte. Bei der Durchsuchung wurden unter anderem Kommunikationsmittel sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Die gegen den Beschuldigten bestehenden Verdachtsmomente reichen derzeit nicht für einen dringenden Tatverdacht aus.“ (17)
Anis Amir gehört zum Tätertyp des „einsamen Wolfes“ (engl.: „lone wolf“, manchmal auch „lone actor“ oder „lone offender“), der sich selbst rekrutiert und über das Internet ausbildet, um im so genannten „Open Dschihad“ eigenmächtig Anschläge vorzubereiten und zu verüben: Am 19. Dezember 2016 besuchte Anis Amri am späten Nachmittag die Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit (Perlebergerstraße 14). Gegen 19.30 Uhr begab er sich - zu Fuß oder mit der U-Bahnlinie U9 - zum Friedrich-Krause-Ufer in der Nähe des Westhafens. Dort stahl er einen Schwerlastwagen (amtliches Kennzeichen: GDA 08J5) vom Typ „Scania R450“. Der Lkw gehörte der „Żurawski“- Spedition im polnischen Gryfino südlich von Szczecin bzw. Stettin. Der Chef der polnischen Spedition Ariel Żurawski sagte, die Zugmaschine mit Auflieger (amtliches Kennzeichen: ZGR US66) hatte 25 t Stahlkonstruktionen aus Turin oder Cinisello Belsamo bei Mailand nach Berlin (Gesamtgewicht: 32 t) transportiert, die hier bei der „ThyssenKrupp Schulte GmbH“ in Berlin-Moabit (Friedrich-Krause-Ufer 16-21) entladen werden sollten. Wegen einer Verzögerung habe der Fahrer, Łukasz Urban aus Rożnowo, bis zum Dienstag warten müssen und das Fahrzeug in Berlin geparkt. Der Fahrer sei seit Montagnachmittag nicht mehr zu erreichen gewesen. „Ihm muss etwas angetan worden sein.“ Ein leitender Speditionsmitarbeiter, Łukasz Wasik, sagte dem Internetportal „Money.pl“, laut GPS-Daten des Lasters habe jemand das Fahrzeug am Montag dreimal gestartet - obwohl es eigentlich bis zu seiner Entladung am Dienstag stehen bleiben sollte. „Es ist, als hätte jemand geübt, ihn zu fahren“, sagte Wasik.
Anis Amri hat den Lkw gekidnappt, in dem er den Fahrer mit einem Kopfschuss aus einer kleinkalibrigen Pistole des bayerischen Herstellers „Erfurter Maschinen- und Werkzeugfabrik Berthold Geipel GmbH“ (Erma), Kaliber 22, schwer verletzte, außerdem brachte er ihm durch mehrere Messerstiche weitere Verletzungen bei. Die Leiche des Lkw-Fahrers wurde nach dem Anschlag im Führerhaus aufgefunden. Aufgrund einer falschen Polizeiinformation wurde Łukasz Urban von der Presse über Stunden hinweg als „Beifahrer“ und somit zunächst als Mittäter tituliert.
Um 19.34 Uhr sei der Lkw schließlich in Richtung Innenstadt losgefahren. Die Fahrstrecke betrug – je nach gewähltem Weg – 6 bis 7 Kilometer. Über den Messengerdienst „Telegram“ verschickte Anis Amri um 19.41 Uhr, also während der Fahrt zum Anschlagsziel, aus der Führerkabine des Lastwagens eine Botschaft an einen bisher unbekannten Vertrauten. „Mein Bruder, alles ist in Ordnung, so Gott will, mein Bruder, alles ist in Ordnung. Ich bin jetzt im Auto. Hast du mich verstanden? Bete für mich, Bruder, bete für mich!“ Kurz darauf postete der Attentäter noch ein Foto: Es zeigt die Führerkabine des gestohlenen Lkw, ein Stück Lenkrad und Kabel, die zum Zigarettenanzünder führen.
Zunächst befuhr er die Budapester Straße, am Breitscheidplatz vorbei, in westlicher Richtung, um noch einmal den Anschlagsort in Augenschein zu nehmen. Durch die Hardenbergstraße fuhr er bis zum Kreisverkehr am Reuterplatz und kehrte dann zum Breitscheidplatz zurück. Der Täter Anis Amri raste mit hoher Geschwindigkeit (ca. 70 bis 80 km/h) in die Gasse zwischen zwei Budenreihen entlang der Budapester Straße und kam erst nach 60 bis 80 Metern durch das automatische Kollisionsvermeidungssystem (Advanced Emergency Braking System – AEBS) des HighTech-Schwerlasters zum Stehen. Dabei starben 12 Personen, mindestens 56 wurden verletzt. Die Opfer kamen aus folgenden Ländern: Deutschland, USA, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Finnland, Polen, Tschechien, Ungarn, Ukraine, Libanon und Israel. Sieben der Todesopfer wohnten in Berlin (darunter jeweils eine Migrantin aus Tschechien, Italien [Fabrizia di Lorenzo aus Sulmona] und der Ukraine), zwei kamen aus Brandenburg (Sebastian B. aus Ragösen und Doris K. aus Eichwalde), eine Frau kam aus Neuss in Nordrhein-Westfalen. Außerdem starben der polnische Busfahrer Łukasz Urban und die israelische Touristin Dalia Eliakim aus Herzlia.
Bereits im November 2016 hatte das IS-Propagandamagazins„Rumiyah“ eine dreiseitige Anleitung für einen Lkw-Anschlag publiziert: Der Truck sollte möglichst schwer und hoch sein und schnell beschleunigen können, um Bordsteinkanten und Absperrungen zu überwinden. Als ideale Ziele nannte der IS Fußgängerzonen und öffentliche Feiern. Ausdrücklich wiesen die Terroristen auch auf die Möglichkeit hin, einen Lkw zu entführen.
Nach der Tat flüchtete Anis Amri zu Fuß in Richtung Bahnhof Zoo, wo er von einer Überwachungskamera, die er offensichtlich kannte, gefilmt wurde, wie die Bundesanwaltschaft berichtete:
„Kurz nach dem Anschlag wurde eine männliche Person im Bereich Bahnhof Zoo von einer Videokamera aufgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass es sich um Anis Amri handelt. Die Bilder legen nahe, dass Amri wusste, dass er aufgezeichnet wird. Er zeigt den sogenannten Tauhid-Finger das ist ein erhobener Zeigefinger in die Richtung der Kamera.“ (18)
Anis Amri erklärte in einer vor dem Attentat aufgezeichneten Video-Erklärung: „Wir kommen zu Euch, um Euch zu schlachten, Ihr Schweine." Er verlor – möglicherweise im Kampf mit dem polnischen Lkw-Fahrer - im Führerhaus seine deutschen Duldungspapiere und sein Handy der Marke „HTC“. Beide Beweisstücke wurden erst in den Tagen nach dem Anschlag von der Polizei aufgefunden. In der Presse wurde der späte Fund kritisiert. Die Berliner Polizei gab zur Begründung an, die Verspätung sei der „Akribie der Tatortarbeit“ geschuldet. Man habe nach dem Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit gearbeitet. Immerhin konnte die Polizei durch die Personalpapiere den Attentäter dann doch schnell als Anis Ben Othman Amri identifizieren und eine Europa-weite Fahndung auslösen. Außerdem wurden seine Fingerabdrücke an der Fahrertür und an der B-Säule festgestellt. Zur Aufklärung der Tat gründete das Bundeskriminalamt eine Besondere Aufbauorganisation (BAO CITY) und lobte zur Ergreifung des Täters eine Belohnung von 100.000 Euro aus.
Flucht und Tod in Italien
Nach dem Anschlag floh Anis Amri – trotz europaweiter Fahndung – über vier europäische Staatsgrenzen. Am Nachmittag des 20. Dezember loggte sich jemand von Nordrhein-Westfalen aus in Amris „Facebook“-Profil ein und löschte dieses - höchstwahrscheinlich der Attentäter selbst. Zunächst kam er nach Nimwegen in den Niederlanden, wo er am 21. Dezember um 11.30 Uhr am Hauptbahnhof gefilmt wurde.
Möglicherweise wurde Anis Amri durch eine Indiskretion innerhalb der deutschen Sicherheitsdienste ins Ausland getrieben, da die „Mainzer Allgemeine Zeitung“ am Vormittag des 21. Dezembers den Namen des Tatverdächtigen durchstach, wie die Boulevardzeitung „Berliner Kurier“ am 6. Januar 2017 berichtete:
„Möglicherweise haben, ausgerechnet offizielle Behörden dafür gesorgt, dass Anis Amri auf der Flucht gewarnt wurde. Mutmaßlich reiste er nämlich über seine frühere Wohnregion in NRW Richtung Mailand weiter, wo er am 23. Dezember erschossen wurde.
Am 21. Dezember gegen 11.30 Uhr filmten ihn Überwachungskameras – in unmittelbarer Nahe zu seinem früheren Wohnort Emmerich – in der holländischen Grenzstadt Nijwegen.
Rund eine Stunde zuvor war der Name Anis Amri erstmals öffentlich durchgesickert, und um 11.20 Uhr vermeldete die Deutsche-Presse-Agentur (dpa) per Eilmeldung unter Berufung auf „Sicherheitskreise“ in NRW, dass „unmittelbar“ Maßnahmen der Polizei in dem Bundesland bevorstünden. In Sicherheitsbehörden des Bundes war man bereits direkt nach der Meldung extrem empört über das Leck.
Wurde Amri dadurch aufgeschreckt? Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann (NRW, G. P.) teilte gestern mit, dass der Sachverhalt „noch nicht aufgearbeitet worden“ sei. Es ist zu erwarten, dass es Ermittlungen wegen Geheimnisverrats geben wird – wie sie bereits der Berliner Innensenator Andreas Geisel (50, SPD) für seine Behörden angekündigt hat.“
Danach reiste Anis Amri weiter nach Amsterdam, wo er knapp zwei Stunden später von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde. Von dort ging es über Brüssel-Nord (Ankunftszeit: 19.00 Uhr) weiter nach Lyon-Part-Dieu in Frankreich (Ankunftszeit: 22. Dezember gegen Mittag) und danach mit dem Zug nach Chambéry (Ankunftszeit: 22. Dezember gegen Abend). Von dort reiste er in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2016 mit Regionalzügen nach Turin (Ankunft am Bahnhof Porta Nuova: 20.30 oder 22.14 Uhr), von dort weiter nach Mailand (Ankunft: 00.58 Uhr) und schließlich nach Sesto San Giovanni. Als zwei Polizeibeamte ihn am 23. Dezember gegen 3.30 Uhr am Bahnhofseingang routinemäßig einer Personenkontrolle unterziehen wollten, eröffnete Anis Amri mit seiner Pistole das Feuer. Der Polizeibeamte Christian Movio wurde dabei durch einen Schuss in die Schulter verletzt. Sein Kollege Guiseppe Scatà erschoss daraufhin den Terrorverdächtigen durch zwei Schüsse in die Brust. In seinem Rucksack fand die Polizei ein Messer und mehrere hundert Euro. Möglicherweise wollte Anis Amri in Sesto San Giovanni eine Kontaktperson treffen, da in der Gegend zahlreiche Salafisten wohnen.
Parteienstreit über Innere Sicherheit
Es gab mehrfach glaubwürdige Hinweise von V-Leuten, dass Anis Amri einen Anschlag plante und vorbereitete. Dennoch steht fest, dass Anis Amri gleich mehrfach durchs Raster der Fahnder und Ermittler fiel. Angesichts dieser kultivierten Verantwortungslosigkeit eines verhätschelten Beamtenapparates und einer weltfremden Richterschaft kritisierte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke): „Die Behörden hatten konkrete Anhaltspunkte, dass Amri schwere Straftaten plante. Trotzdem gab es keine Durchsuchungsmaßnahme, keinen Haftbefehl." Ebenso kritisierte der frühere Bundesrichter Dieter Deiseroth:
„Der Attentäter des Berliner Weihnachtsmarktes war also im Vorfeld des Terroranschlags über viele Monate auf dem "Radarschirm", ja in den Händen deutscher Sicherheitsbehörden, denen er sogar seine terroristischen Vorstellungen und Gewaltziele offenbart hatte. Und dennoch konnte der Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 erfolgen. Das ist ein offensichtliches Desaster, ein Super-GAU der beteiligten deutschen Sicherheitsbehörden.“ (…)
Angesichts der dargelegten Umstände ist die zentrale Frage in diesem Zusammenhang: Wer hat entschieden und zu verantworten, dass in der Zeit von September 2016 bis zum Anschlag am 19.12.2016 diese Gefahrenabwehraufgabe der Polizei nicht effektiv wahrgenommen und nicht einmal die erforderlichen "sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen" von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der betroffenen Länder weiter beschafft und ausgewertet wurden? Denn der Attentäter konnte weitgehend ungehindert agieren und seine Ziele verfolgen. (…)
Für mich handelt sich um einen schlimmen Fall von "Staatsversagen", genauer gesagt um ein Versagen der zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder bei der Erfüllung ihrer Schutzverpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.“ (19)
Außerdem wurde der neue Innensenator von Berlin, Andreas Geisel (SPD), kritisiert. Er hatte wenige Stunden nach dem Anschlag, als der bewaffnete Attentäter noch frei herumlief, verkündet, dass keine weitere Gefahr bestehe. Mit gleicher Chuzpe behauptete der allberne „Regierende Bürgermeister“, Michael Müller (SPD), am 19. Dezember um 21.40 Uhr: „Die Situation ist unter Kontrolle.“
Mit dem Tod von Anis Amri begann die Suche nach Hintermänner und Unterstützern, berichtete der „Stern“ am 29. Dezember:
„Die Gefahr ist mit Amris Tod nicht vorüber. Das wird in diesen Tagen fast stündlich betont. Anis Amri hatte Anstifter, hatte Unterstützer, hatte Helfer, vor dem Anschlag, beim Anschlag, nach dem Anschlag. Jemand hat ihm eine Waffe gegeben. Jemand hat ihm Geld für sein Zugticket gegeben. Zu irgendjemandem wollte er. Jemand hat sein Bekennervideo hochgeladen. Wer sind diese Leute?“
Entgegen der Behördenkritik zeigte sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, mit der Leistung der Sicherheitsbehörden im Fall Anis Amri hoch zu frieden:
„Die Kollegen im GTAZ gehen hochprofessionell und erfahren an die Sache heran. (…) Ich kann bisher jedenfalls nicht erkennen, dass die Verantwortlichen in den Ländern Fehler gemacht haben. (…) Die Beweislage war dünn, und man muss auch immer die Ressourcen sehen, die wir haben, um Observationen oder Telekommunikationsüberwachung in großem Umfang durchzuführen." (20)
Diese Selbsteinschätzung lässt für die zukünftigen Leistungen des Verfassungsschutzes nichts Gutes erahnen. Der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes Bernd Palenda äußerte sich gleich gar nicht zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz, als ginge ihn dieser gar nichts an. (21)
Der Anschlag führte zu einer Diskussion über eine Verschärfung der Gesetze zur Inneren Sicherheit und zu einer parteipolitischen Auseinandersetzung: So erklärte der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) am Morgen des 20. Dezember: „Wir müssen konstatieren, wir sind in einem Kriegszustand.“ In einer Stellungnahme erklärte die Bundeskanzlerin Angela Merkel am Tag nach dem Anschlag: „Ich weiss, dass es für uns alle besonders schwer zu ertragen wäre, wenn sich bestätigen würde, dass ein Mensch diese Tat begangen hat, der in Deutschland um Schutz und Asyl gebeten hat.“ Sie bezog sich damit auf die Festnahme des pakistanischen Flüchtlings Navid Baloch, der von der Polizei unschuldig festgenommen und möglicherweise geschlagen wurde, was der Polizeipräsident von Berlin, Klaus Kandt, umgehend dementierte. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) verlangte am selben Tag: „Wir sind es den Opfern, den Betroffenen und der gesamten Bevölkerung schuldig, dass wir unsere gesamte Zuwanderungs- und Sicherheitspolitik neu justieren.“
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte in dem Gastbeitrag „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“ für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 3. Januar 2017 die Umsetzung einer Reihe von alten Gesetzesvorschlägen: die Integration der Landesämter für Verfassungsschutz als weisungsgebundene Außenstellen in das Bundesamt für Verfassungsschutz, einen Einsatz der Bundeswehr im Innern und die Einführung einer Schutzhaft für abgewiesene Asylbewerber, die von den Sicherheitsbehörden als „Gefährder“ eingestuft werden:
„Angesichts denkbarer Krisen und Katastrophen auch in Deutschland, angesichts der digitalen Weiterentwicklung und der wachsenden Globalisierung müssen wir feststellen, dass unser Staat auf schwierige Zeiten noch besser vorbereitet werden muss als bisher. (...)
Es ist an der Zeit, die Fähigkeiten Deutschlands zur Krisenbewältigung zukunftsfähig zu machen. Deutschland muss stark bleiben. Und stark bleibt, wer sich auf schwierige Zeiten vorbereitet. (…)
Beim Verfassungsschutz sollten wir diskutieren, die gesamte Aufgabe in die Bundesverwaltung zu übernehmen. Die Arbeit beim Verfassungsschutz ist letztlich allein auf gesamtstaatliche Schutzgüter bezogen. Kein Gegner unserer Verfassung strebt die Beseitigung der Verfassung in nur einem Bundesland an. (…)
Auch die Bundeswehr ist seit Dekaden anerkannter Partner im Katastrophenschutz. Kommt die Polizei mit ihrer Kapazität an Grenzen, sollte die Bundeswehr auch dort ihren Platz finden - etwa beim bewaffneten Objektschutz. Die Debatten dazu mögen früher verständlich gewesen sein. Jetzt sind sie es nicht mehr. (…)
Darüber hinaus bin ich für eine räumliche Zusammenlegung von Ausreisepflichtigen. Insbesondere denjenigen, die ihr Ausreisehindernis selbst zu vertreten haben oder denen es zugerechnet werden muss, sollten wir damit deutlich signalisieren, dass für sie eine Integration nicht gewollt ist und die Ausreise bevorsteht. Ausreisezentren sind gesetzlich bereits möglich und könnten vorzugsweise in der Nähe deutscher Verkehrsflughäfen errichtet werden. Die Länder müssen auch ausreichend Plätze für die Abschiebehaft und den Ausreisegewahrsam zur Verfügung stellen, wenn für Einzelne eine geschlossene Unterbringung notwendig wird. Für den Ausreisegewahrsam müssen wir die derzeitige Grenze von maximal vier Tagen deutlich erhöhen. Wir brauchen einen praxistauglichen Haftgrund für eine Abschiebehaft von gefährlichen Ausreisepflichtigen.“ (22)
Mittlerweile haben sich die beiden Regierungsparteien der Großen Koalition auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das in den kommenden Monaten umgesetzt werden soll. In der Presse wurden Stimmen laut, der Anschlag vom 19. Dezember könne Angela Merkel, die erst am 6. Dezember 2016 auf dem Essener CDU-Parteitag zur Spitzenkandidaten gekürt worden war, ihre Wiederwahl zur Bundeskanzlerin bei den Bundestagswahlen im August/September 2017 kosten, so Axel Vornbäumen im „Stern“ am 29. Dezember:
„Als habe sich ein Drehbuchautor einen besonders platten Plot ausgedacht, um die Naivität eines allzu liberalen Rechtsstaates gegenüber dem islamistischen Terrorismus zu dokumentieren. Als Geschichte eines gleich dreifachen Versagens: Erst schaffte es der Staat nicht, den Tunesier Anis Amri an der Einreise zu hindern. Dann schaffte es der Staat nicht, ihn abzuschieben. Und anschließend verlor man den als islamistischen Gefährder eingestuften Amri auch noch aus den Augen.
Staatsversagen auf allen Ebenen. So steht Angela Merkel kurz vor Beginn des Wahljahres schwer angeschlagen auf der politischen Bühne, hilflos eingeklemmt, mit ihrer eigenen Haltung ringend. (…)
Die Hoffung auf einen Wahlkampf in dem ihre Flüchtlingspolitik eine Nebenrolle spielt und sie sich als Stabilitätsanker in der aus den Fugen geratenen Welt stilisiert, kann Merkel sich abschminken.“
Die islamophoben Rechtspopulisten versuchten den Terroranschlag für ihre Ziele zu instrurmentalisieren. So twitterte der NRW-Landeschef der Alternative für Deutschland (AfD), Marcus Pretzell, am Abend des 19. Dezember um 21.15 Uhr: „Wann schlägt der deutsche Rechtsstaat zurück? Wann hört diese verfluchte Heuchelei endlich auf? Es sind Merkels Tote!“ Zum Zeitpunkt dieser Erklärung war noch unklar, ob es sich um einen Anschlag, einen Amoklauf oder einen Unfall handelte. (23) Am Abend des 20. Dezember versammelten sich rund 200 AfD-Anhänger zu einer „Mahnwache“ vor dem Kanzleramt. Auf einem Plakat hieß es: „An Merkel klebt das Blut des Volkes“. Angesichts dieser rechten Mobilmachung warnte das Bundeskriminalamt in einer internen Analyse, es sei „davon auszugehen, dass Asylbewerber bzw. als solche von der rechten Szene angesehene Personen verstärkt in den Fokus etwaiger Gewalttaten rücken“. Zudem müsse man befürchten, „dass auch die Agitation zum Nachteil von vermeintlich politischen Verantwortlichen fortbesteht und anlassbezogen weiter intensiviert wird“.
Nachdem die Regierungsparteien eine Sondersitzung des BT-Innenausschusses verweigerten, fordern Oppositionspolitiker der Grünen und der Linkspartei nun, ein Untersuchungsausschuss solle in den letzten Monaten der gegenwärtigen Legislaturperiode die Polizei- und Geheimdienstpannen im Fall Amri aufarbeiten. Auch der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte die obligatorische vollständige Aufklärung an. Es bleib abzuwarten, welche Personalkonsequenzen diese „Aufklärung“ für die verantwortlichen Beamten zeitigen wird.
Walid Amri, ein Bruder von Anis Amri, erklärte zum Anschlag: „Warum all das Drama wegen 9 Leuten, wenn es in Syrien jeden Tag ein Massaker gibt.“
Nachtrag: Erst am 21. Dezember 2016, also zwei Tage nach dem Attentat, stellte die Regierung von Ministerpräsident Youssef Chahed (24) Pass-Ersatzpapiere für Anis Amri aus, so dass dieser hätte ausgewiesen werden können.
Quellen:
(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Anis_Amri
(2) www.spiegel.de/politik/ausland/anis-amri-und-der-
anschlag-in-berlin-endstation-mailand-a-1127411.html
(3) www.spiegel.de/politik/deutschland/anis-amri-und-der
-anschlag-in-berlin-versaeumnisse-im-anti-terror-kampf-a-1127376.html
(4) www.waz.de/region/sauer-und-siegerland/ermittler-
pruefen-anis-amris-verbindungen-nach-dortmund-id209107209.html
(5) www.spiegel.de/politik/deutschland/anis-amri-fahnder-
ermittelten-wegen-betrugs-gegen-berlin-attentaeter-a-1127862.html
(6) www.berliner-zeitung.de/berlin/goerlitzer-park-polizei-
scheitert-an-den-drogendealern-24931410
(7) http://tvb.de/unbekannter-mit-stichverletzung/
(8) www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-12/anis-a
mri-herkunft-hintergrund-mutmasslicher-attentaeter-berlin-anschlag/komplettansicht
(9) www.ksta.de/politik/waffen--gefaelschte-ausweise-
islamisten-netzwerk-um-abu-walaa-versorgte-is-kaempfer-25483778-seite2
(10) www.heise.de/tp/features/Terroranschlag-auf-
Weihnachtsmarkt-Super-GAU-fuer-die-beteiligten-deutschen-Sicherheitsbehoerden-3582949.html
(11) www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/
LKA/Organigramm_LKA_NRW_deutsch.pdf
(12) www.morgenpost.de/berlin/article209118575/
Anis-Amri-und-die-Suche-nach-den-Komplizen.html
(13) http://mondafrique.com/attentat-de-berlin-marocains-
avaient-prevenu-bnd-allemand/
(14) www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/plante-
er-hier-seinen-anschlag---auf-den-spuren-eines-massen
moerders-25488782?originalReferrer=https://www.google.de/
(15) www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article209230509/
Bilder-zeigen-Berlin-Attentaeter-vor-Moschee-in-Moabit.html
(16) www.berliner-zeitung.de/berlin/extremismus-verbote-
islamistischer-vereine-in-berlin-scheitern-an-einem-beamten-24858622
(17) www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=19&newsid=664
(18) www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=19&newsid=664
(19) www.heise.de/tp/features/Terroranschlag-auf-Weihnachtsmarkt-
Super-GAU-fuer-die-beteiligten-deutschen-Sicherheitsbehoerden-3582949.html
(20) www.sueddeutsche.de/news/politik/geheimdienste-
maassen-verteidigt-terrorabwehr-experten-gegen-vorwuerfe-dpa.
urn-newsml-dpa-com-20090101-170107-99-782604
(21) www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/
aktuelle-meldungen/2016/
(22) www.faz.net/aktuell/politik/inland/innenminister-de-
maiziere-leitlinien-fuer-einen-starken-staat-in-schwierigen-zeiten-
14601852.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
(23) www.morgenpost.de/vermischtes/article209039125/
Wie-die-AfD-die-Tat-von-Berlin-fuer-sich-instrumentalisiert.html
(24) https://de.wikipedia.org/wiki/Youssef_Chahed